Hindernis | Problem | Lösung |
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![]() StVO-Z 209 ![]() StVO-Z 209-10 ![]() StVO-Z 211 ![]() StVO-Z 211-10 ![]() StVO-Z 214 ![]() StVO-Z 214-10 ![]() StVO-Z 214-30 ![]() StVO-Z 209-30 |
Abbiegegebote werden zur Leitung des Kfz-Verkehrs benötigt, aber für den Radverkehr fast nie und erweisen sich für diesen nur als hinderlich. |
![]() StVO-Z 1022-10 |
Durchfahrtsbreite ungenügend (Foto folgt) | Physische Gegenstände, wie z.B. Verkehrsschilder, Werbeflächen oder große Steine, hemmen den Durchlass des Radverkehrs. | Versetzung oder Entfernung der Gegenstände |
Straßenbelag baulich unzureichend (Foto folgt) | Oberflächen wie Kopfsteinpflaster oder starke Versandungen beeinflußen die Routenwahl und hemmen die Netzwirkung. | Oberfläche durch geeignete Baumaterialien ersetzen. |
Hindernis | Problem | Lösung |
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![]() StVO-Z 230 ![]() StVO-Z 267 |
Einbahnstraßen sind ein bedeutendes Hindernis für den Radverkehr. Eingerichtet werden sie zur Leitung des Kfz-Verkehrs. |
![]() StVO-Z 1000-32 ![]() StVO-Z 1022-10 |
Potential zur Fahrradstraße (Foto folgt) | Wohnstraßen und für den Radverkehr beliebte Querverbindungen werden vermehrt vom Radverkehr genutzt, der Kfz-Verkehr hemmt den Fluß des Fahrradverkehrs und reduziert die Radnetzwirkung. |
![]() StVO-Z 244-1 ![]() StVO-Z 244-3 |
![]() Privatweg (nicht in StVO) |
Nutzungsverbote für Privatwege können die Netzwirkung ebenfalls hemmen. Diese Beschilderungen sind kein Bestandteil der StVO. |
![]() Privatweg Kfz-Verbot (nicht in StVO) |
![]() StVO-Z 239 |
Straßen- und quartiersverbindende Nur-Gehwege stellen häufig wichtige Abkürzungen für den gesamten nichtmotorisierten Verkehr dar. Sie bedürfen der rechtlichen Freigabe für den Radverkehr. |
![]() StVO-Z 1022-10 ![]() StVO-Z 240 |
![]() StVO-Z 357 |
Sackgassen schränken die Netzdurchlässigkeit ein. Dabei ist in vielen Fällen zu registrieren, dass sie durch weiterführende Wegeverbindungen sehr wohl für Fußgänger/innen und meist auch für Radfahrer/innen durchlässig sind. Dies sollte durch Anpassung der Beschilderung signalisiert werden. |
![]() StVO-Z 357-50 ![]() StVO-Z 357-51 ![]() StVO-Z 357-52 |
![]() Umlaufsperre |
Umlaufsperren werden häufig errichtet, um Radfahrende von einer zu schnellen und unvorsichtigen Zufahrt auf eine Straße abzuhalten. In vielen Fällen ist dieses Motiv aber auch nicht gegeben, sondern es soll lediglich eine Befahrung durch Kfz verhindert werden, was auch über Steckpfosten erreichbar ist. | Beseitigung, ggf. verkehrssichernde Maßnahmen über Beschilderungen, großflächige Piktogramme und Querungshilfen |
![]() Poller etc. |
Poller, Steckpfosten und Umlegepfosten dienen ebenfalls der Vermeidung von Kfz-Verkehr. Längst nicht immer ist dies sinnvoll, wenn etwa Lage oder Breite des Weges einen Kfz-Verkehr ohnehin vollständig oder nahezu ausschließen. | Beseitigung oder Versatz, um eine Durchfahrtbreite von 1,50 m zu erreichen (wenn die Poller zur Einschränkung des Autoverkehrs dienen) |
![]() Bordsteinabsenkung |
Nicht oder nicht ausreichend abgesenkte Bordsteinkanten verhindern eine flüssige Auf-/Zufahrt oder bergen Sturzgefahr und provozieren zumindest Schäden an den Radfelgen. | Absenkung auf Fahrbahnniveau |
![]() Wegweiser |
Fehlende Routenwegweisung, zu entscheiden ist zwischen Vollwegweisern mit Richtungsangabe (auch mehreren) und Kilometrierung (auf die Nachkommastelle, d. h. hundert Meter, genau) und Zwischenwegweisern, die nur eine Richtung bestätigen oder zum Abbiegen auffordern. |
![]() Wegweiser ![]() Zwischenwegweiser geradeaus ![]() Zwischenwegweiser links ![]() Zwischenwegweiser rechts |
Trampelpfad (Foto folgt) | Trampelpfade liefern Aufschlüße über die wahren gewünschten Verbindungen im Fuß- und Radverkehrnetz | Bauliche Hebung zum offiziellen Weg |
Gewässerquerung fehlt (Foto folgt) | Fehlende Gewässerquerungen sind alternativlos und können durch eine Brücke, Tunnel oder Fähre vermieden werden. | Brücke, Tunnel oder Fähre |
Straßenquerung fehlt (Foto folgt) | Insbesondere ausgebaute Straßen haben Schneisenwirkung auf die aktive Mobilität. Aber selbst entlang Nebenstraßen können fehlende Querungsmöglichkeiten einen Umweg für die aktive Mobilität bedeuten. | Brücke, Unterführung, Querungsfurt, Lichtsignalanlage |
Bahngleisquerung fehlt (Foto folgt) | Bahntrassen sind wie Schneisen durch das Radroutennetz. Je nach bauliche Ausstattung und Betriebsfrequenz müssen Querungsmöglichkeiten unterschiedliche Ansprüche erfüllen. | Brücke, Unterführung, Bahnübergang |
Durchstich fehlt (Foto folgt) | Zwei benachbarte Infrastrukturelemente, wie z.B. die Straße eines Wohngebietes und der Supermarktparkplatz, sind nicht miteinander verbunden, der Weg des täglichen Bedarfs wird künstlich verlängert. | Verbindung für den Fuß- und Radverkehr herstellen. |
Radius ungenügend (Foto folgt) | Der Radius der Radinfrastruktur entspricht nicht der Schleppkurve bzw. Fliehkraft von Fahrrädern. Der Fahrfluß wird unterbrochen. Nicht selten etabliert sich hier ein Trampelpfad und zeigt den wahren Bedarf des Kurvenverlaufes. | Anpassung des Radius an die Schleppkurve und Fliehkraft von Fahrrädern. |
Durchfahrtsbreite ungenügend (Foto folgt) | Physische Gegenstände, wie z.B. Verkehrsschilder, Werbeflächen oder große Steine, hemmen den Durchlass des Radverkehrs. | Versetzung oder Entfernung der Gegenstände |
Echte Sackgasse, Durchlass erforderlich (Foto folgt) | Für die Netzwirkung wäre am Ende einer echten Sackgasse eine Weiterführung für den Fuß- und Radverkehr relevant und realistisch. | Durchlaßschneise für den Fuß- und Radverkehr herstellen. |
Straßenbelag baulich unzureichend (Foto folgt) | Oberflächen wie Kopfsteinpflaster oder starke Versandungen beeinflußen die Routenwahl und hemmen die Netzwirkung. | Oberfläche durch geeignete Baumaterialien ersetzen. |
Hindernis | Problem | Lösung |
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![]() Abbiegeverbot links (StVO alt) ![]() Abbiegeverbot rechts (StVO alt) ![]() Abbiegeverbot links (StVO alt) ![]() Abbiegeverbot rechts (StVO alt) |
Verbotsschilder für das Abbiegen nach links oder rechts sind seit Beginn der 1970er nicht mehr in der StVo. Jedoch treten diese Zeitzeugen noch gelegentlich auf. | Entsprechende Schilder wären abzumontieren. |
Hidden Dip / Summit (Foto folgt) | Der Trassenverlauf führt über eine Senke oder eine Anhöhung mit kurzen Steigungen. | Auffüllen oder Ebnen des Terrains |
Hindernis | Problem | Lösung |
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![]() StVO-Z 250 |
Zufahrtsverbote unterbinden die rechtliche Netzdurchlässigkeit und dies zumeist von beiden Anfahrtseiten her. Sie gelten häufig der Vermeidung störenden Kfz-Verkehrs. Die Attraktivität des Radverkehrs basiert entscheidend auf der Möglichkeit, Abkürzungen wählen zu können. Dies wird durch Zufahrtsverbote stark beeinträchtigt. |
![]() StVO-Z 260 ![]() StVO-Z 1022-10 ![]() StVO-Z 1020-12 ![]() StVO-Z 2212 |
Hidden Dip / Summit (Foto folgt) | Der Trassenverlauf führt über eine Senke oder eine Anhöhung mit kurzen Steigungen. | Auffüllen oder Ebnen des Terrains |
Hindernis | Problem | Lösung |
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![]() StVO-Z 254 ![]() StVO-Z 1012-32 |
Nicht immer ist der Grund für StVO-Z 254 und Z 1012-32 schlüssig und / oder ersichtlich und dem Radverkehr wird die Weiterfahrt verwehrt. | Die Lösungensansätze währen vielseitig: Von der Demontage des Schildes bis hin zur Erweiterung der Radinfrastruktur. |
Hindernis | Problem | Lösung |
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![]() Lichtsignalanlage |
An der Lichtsignalanlage wäre ein Rechtsabbiegen von Radfahrern auf dem Radweg / Radfahrstreifen / Schutzstreifen unter Beachtung querenden Radverkehrs auch bei Rot möglich. Dies würde den Radverkehr beschleunigen. |
![]() StVO-Z 721 |
Lückenschluss fehlt (Foto folgt) | Die Radinfrastruktur ist unterbrochen und die Weiterführung, ggf. auf der anderen Straßenseite, in sichtbarer Nähe. | Die bauliche Lücke ist zu schliessen. Sollte hier zu die Querung der Straße erforderlich sein, ist diese herzustellen. |