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Wege durch Waldlandschaften sind attraktiv für den Fuß- und Radverkehr. Diese bedürfen jedoch auch einer ausreichenden Pflege
Waldweg zugewachsen
Zugewachsene Radwege reduzieren den Querschnitt und die Sicherheit. Die Breite kann unzureichend sein und andere Verkehrsteilnehmer können gefährdet werden
Radweg bewachsen
Der Fußweg ist schmaler als 1,50m und erfüllt damit nicht die Mindestbreite für barrierefreien Fußverkehr
Schmaler Fußweg
Bewegliche (temporäre) Elemente bilden eine Barriere für den Fuß-/Radverkehr
bewegliche Barriere (z.B. Kübel, Steinblöcke)
Der Durchstich ist (z.B. durch Absätze oder Unebenheiten) nicht barrierefrei
Durchstich nicht barrierefrei
Die Radverkehrverbindung wird durch einen "Bruch" am Netzknoten in Form einer Stufe u.ä. unterbrochen
Stufe / Kurze Treppe
Treppenstufen ohne Schieberille oder Rampe behindern die Fahrraddurchlässigkeit des Weges
Treppe ohne Rampe
Die Rampe an der Treppe ist unnutzbar / nicht barrierefrei (schmal, uneben, oder nicht an terrassiertes Niveau angepasst)
Rampe an Treppe nicht barrierefrei
Der Fußweg ist durch einen Baum nicht barrierefrei
Baum als Barriere
Auf dem Radweg befindet sich ein fest installierter Gegenstand (z.B. Lichtmast, Ampel, Verkehrszeichen etc.), der den Wegequerschnitt erheblich verringert
Radweg bebaut
Ein PKW-Stellplatz verhindert die (barrierefreie) Passage für den Fuß- bzw. Radverkehr
Parkplatz verhindert Passage
Umlaufsperre erschwert den Durchlass für Mobilitätshilfen, Kinderwagen, (größere) Radgefährte bzw. mit Fahrradanhänger
Umlaufsperre fehldimensioniert
Zu eng gesetzte Steckpfosten / Umlegepfosten oder Poller erschweren den Durchlass für breitere Radgefährte
Pfostendurchfahrt zu schmal
Die Schranke (ggf. mit seitlichem Bypass) ist fehldimensioniert, keine barrierefreie Passage für den Radverkehrs möglich
Schranke / Bypass fehldimensioniert
Die Brücke ist für den Fuß- bzw. Radverkehr unterdimensioniert
Brücke zu schmal
Der Eigentümer des Geländes verwehrt eine Durchfahrt durch Verbot oder Absperrung
Privatgelände - Durchfahrt abgesperrt
Privatweg - Durchgang und Durchfahrt verboten
Privatweg - Durchgang und Durchfahrt verboten
Der Weg ist eine, (ggf. auch für den nichtmotorisierten Verkehr) unechte / nicht durchlässige Sackgasse, die aber als solche nicht per Beschilderung gekennzeichnet ist.
StVO-Z 357 (-xx) - keine Anordnung
Sackgassenschild ist nur für den Autoverkehr sinnvoll, für den Fuß- und Radverkehr besteht Durchlässigkeit
StVO-Z 357
Durchfahrtsverbot ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 250
Verbot des Radverkehrs verursacht hier einen erheblichen Umweg / erhöhten Reisezeitbedarf für den Radverkehr
StVO-Z 254
Einbahnstraße erlaubt nicht Zweirichtungsradverkehr und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 267
Zufahrtsverbot in Einbahnstraße erlaubt nicht Zweirichtungsradverkehr und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 230
Eine ausgewiesene Busspur kann als Alternative zur Fahrradinfrastruktur dienen
StVO-Z 245
Nur-Gehweg ist eigentlich breit genug für Zulassung des Radverkehrs, jetzige Beschilderung hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 239
Benutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 237) unter Mindestbreite, sichere Fahrradnetzdurchlässigkeit gehemmt.
StVO-Z 237
Benutzungspflichtiger Fuß-Radweg (Zeichen 240) unter Mindestbreite, sichere Fahrradnetzdurchlässigkeit gehemmt.
StVO-Z 240
Benutzungspflichtiger, getrennter Fuß-Radweg (Zeichen 241) unter Mindestbreite, sichere Fahrradnetzdurchlässigkeit gehemmt.
StVO-Z 241
Der Weg ist für den getrennten Fuß- und Radverkehr geeignet, jedoch nicht als solches ausgewiesen
StVO-Z 241 - keine Anordnung
Der Weg ist für den Fußverkehr geeignet, jedoch nicht als solches ausgewiesen
StVO-Z 239 - keine Anordnung
Der Weg ist für den Radverkehr geeignet, jedoch nicht als solches ausgewiesen
StVO-Z 237 - keine Anordnung
Der Weg ist für den gemeinsamen Fuß- und Radverkehr geeignet, jedoch nicht als solches ausgewiesen
StVO-Z 240 - keine Anordnung
Die Anordnung des Zusatzzeichens 1012-32 ("Radfahrer absteigen") ist nicht nachvollziehbar und drosselt die Reisezeit
StVO-Z 1012-32
Bauliche Umstände für Zweirichtungsbetrieb unzureichend
StVO-Z 1000-31
Zwischen "STOP"-Schild / Haltelinie und der relevanten Kfz-Fahrbahn befindet sich die Radtrasse, die für den Radverkehr auf Sicht und ohne Halt befahren werden kann.
StVO-Z 206
Kreisverkehre können Querungsfurten für den Zweirichtungsradverkehr haben. Eine Kreisverkehr-Anordnung für den Radverkehr steht dann im Widerspruch.
StVO-Z 215
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "geradeaus" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 209-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "links" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 209-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "rechts" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 209
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "hier links" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 211-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "hier rechts" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 211
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "links oder rechts" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "geradeaus oder links" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "geradeaus oder rechts" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 214
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "links vorbei" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 222-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung "rechts vorbei" ist nur für den Autoverkehr sinnvoll und hemmt die Fahrradnetzdurchlässigkeit
StVO-Z 222
Der Fußweg ist schmaler als 1,50m und erfüllt damit nicht die Mindestbreite für barrierefreien Fußverkehr
Fußweg zu schmal
Der Fußweg ist für eine Radverkehrfreigabe zu schmal und gefährdet den Fuß- und Radverkehr
Fußweg für Radverkehrfreigabe zu schmal
Kombinierter Fuß-/Radweg zu schmal
Gemeinsamer Fuß-Radweg zu schmal
Unsichere Radtrassenführung an Bushaltestelle durch z.B. eines benutzungspflichtigen kombinierten Fuß-/Radweges
Bushaltestelle mit Radverkehr
Insbesondere für Lastenräder und Fahrradanhänger ist ein ausreichend breiter Radweg relevant
Radweg zu schmal
Eine auf der Fahrbahn markierte Abbiegetasche birgt bei gleichzeitiger Grünphase für den Kfz- und Radverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko
Abbiegetasche auf Fahrbahn
Bremsschwellen auf Fahrradtrassen lösen selbst bei langsamen Geschwindigkeiten schädliche Erschütterungen aus und stellen so ein erhebliches Sicherheitsrisiko da.
Bremsschwelle
Freiraum zwischen Bahnschiene und Trassenoberfläche birgt erhebliches Sicherheitsrisiko, da dieser breiter als ein Fahrradreifen ist
Unsichere Bahnschienenquerung
Der Radverkehr wird durch einen Lichtmast, eine Ampel, ein Verkehrszeichen, u.ä. gefährdet
Radweg bebaut
Steckpfosten / Poller ohne Sicherheitsmarkierung (rot/weiß) birgt Kollisionsrisiko
Steckpfosten / Poller ungesichert
Umlaufsperre ohne Sicherheitsmarkierung (rot/weiß) birgt Kollisionsrisiko
Umlaufsperre ungesichert
Für den Radverkehr relevante Querung wird durch Sichteinschränkung (z.B. Baumwuchs) zur Gefahr
Sichtbarriere
Die Radtrassenführung ist im Kurvenverlauf nicht einsehbar und es besteht ein Kolisionsrisiko mit dem Gegenverkehr
Ungesicherter Kurvenverlauf
Die Radtrasse wird ungesichert zum Schutzstreifen auf der Fahrfahn verschwenkt
Ungesicherte Radverkehreinfädelung
Die Querung einer Straßenmündung wird durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung signalisiert. Mangelhafte Markierung gefährdet den Radverkehr.
Markierung Straßenmündung fehlt
Die Schutzstreifenmarkierung ist unzureichend, eine mangelhafte Markierung gefährdet den Radverkehr
Schutzstreifenmarkierung unzureichend
Die Radsstreifenmarkierung ist unzureichend, eine mangelhafte Markierung gefährdet den Radverkehr
Radstreifenmarkierung unzureichend
Eine fehlende Querungsfurt für den Radverkehr räumt dem KFZ-Verkehr Vorfahrt ein und reduziert die Sicherheit des Radverkehres
Kreisverkehr ungesichert
An einem Knotenpunkt des Fuß-/Radverkehrs fehlt eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fuß- / Radverkehr über die Kfz-Fahrbahn
Querungsmöglichkeit fehlt
Der Erfolg von Radschönrouten hängt von einer lückenlosen Routenführung ab. Auch fehlende sichere Querungen von Hauptverkehrsstraßen bilden dabei Lücken
Ungesicherte Querung Radschönroute
Ein KFZ-Bypass zum Abbiegen ausserhalb des Kreisverkehres gefährdet den Radkreisverkehr
Kreisverkehr mit KFZ-Bypass
Der Parkplatz ist ohne Fuß-/Radverkehrfurt, es besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Fuß- und Radverkehr
Parkplatz ohne Fuß-/Radverkehrfurt
Hoher Radverkehrsanteil zeigt Bedarf an Fahrradstraße / Fahrradzone
Hoher Radverkehrsanteil
Dem Weg bzw. Wegabschnitt fehlt eine Wegweisungskennzeichnung für den Nahraum oder als Teil einer Radschönroute abseits der Hauptverkehrswege
Wegweiser fehlt
Nicht sichtbare Verkehrsschilder erfordern zusätzliche Aktionen, die den Fahrfluss ausbremsen
Verkehrsschild schlecht sichtbar
Ein Weg oder eine Durchfahrt ist durch ein Seil o.ä. abgesperrt
Durchfahrt abgesperrt
Radverkehr wird beim Queren einer Fußgängerfurt nur durch Absteigen die Vorfahrt gewährt
Fußgängerüberweg ohne Radverkehrfurt
Indirektes Abbiegen durch Linksabbiegespur / Abbiegetasche erhöht die Reisezeit und hemmt den Radverkehr
Abbiegespuren für indirektes Abbiegen
Knotenpunkt mit LSA ausgestattet, es fehlt jedoch eine LSA-Querungsbeziehung für den Fuß- und Radverkehr. Dieses führt zu erheblichen Zeitbedarf am Knotenpunkt durch indirektes Queren mittels der vorhandenen LSA
LSA-Knotenpunktquerung fehlt
Bedarfsampel führt zur Reduzierung der Reisegeschwindigkeit
Bedarfs-LSA
Kontaktschleife löst nicht durch Radverkehr aus
Kontaktschleife zur LSA-Steuerung
Die Dauer der Fußgänger-Grünphase ist nicht ausreichend und hemmt den Fußverkehr
Fußgänger-Grünphase zu kurz
Die Dauer der Radverkehr-Grünphase ist nicht ausreichend und hemmt den Radverkehr
Radverkehr-Grünphase zu kurz
Gemeinsamer Durchlauf von Kfz- und Radverkehr gefährdet den Radlinksabbiegeverkehr und verhindert den Radrechtsabbiegeverkehr
LSA ohne Radverkehr-Signalisierung
Der Radverkehr ist im LSA-Durchlauf mit dem Fußverkehr gebündelt. Dieses hemmt die Reisegeschwindigkeit des Radverkehrs erheblich
Fuß-/Radverkehr gebündelt
Für einen hemmnisfreien Radverkehr im Kreisel ist dieser rechtlich durch entsprechende Vorfahrtsregeln parallel zum KFZ-Verkehr zu führen
Im Kreisel aus Fließverkehr exkludiert
Benutzungspflichtige Radverkehrsanlage weist eine zu enge Kurvenführung auf und hemmt so die Fahrradnetzdurchlässigkeit.
Zu enge Kurvenlage
Die Radverkehrstrasse ist verschwenkt, der Fahrfluss wird beeinträchtigt
Wegverschwenkung
Eine Kfz-Verkehrsberuhigung mittels Engstelle ohne Radverkehrbypass hemmt den Fahrfluss des Radverkehrs
Engstelle ohne Radverkehrbypass
Fehlende sichere Fahrradabstellmöglicheiten erzeugen Parkplatzsuchverkehr, welcher sich wiederum negativ auf die Reisezeit auswirkt
Fahrradparkplatzsuchverkehr
Mangelhafte Fahrradabstellmöglicheiten erzeugen Parkplatzsuchverkehr, welcher sich wiederum negativ auf die Reisezeit auswirkt
Minderqualitative Fahrradparkplätze
Aufstellfläche am Knotenpunkt fehlt, Radverkehr muss indrekt links abbiegen, dieses führt zu erheblichern Reisezeitmehraufwand
Aufstellfläche am Knotenpunkt fehlt
Eine Wegverbindung von relevanter Netzwirkung an/über/zwischen Freifläche(n) fehlt
Weg an/über Freifläche fehlt
Der Weg ist eine echte Sackgasse, die Weiterführung für den Fuß- und Radverkehr wäre erforderlich.
Echte Sackgasse
Künstliche Sackgasse undurchlässig für den Fuß- und Radverkehr
künstliche Sackgasse undurchlässig
Wegeverbindung durch neues Bauvorhaben unterbrochen - negative Netzwirkung
Weg durch neues Bauvorhaben unterbrochen
Zwischen zwei unmittelbar benachbarten Grundstücken gibt es keinen Durchstich, oblgleich dieser eine erhebliche Netzwirkung für den Fuß-/Radverkehr hätte
Kein Durchstich zwischen Gebäudegrundstücke
Eine Hecke verhindert Wegesbeziehungen an einen potentiellen Knotenpunkt
Hecke
Der Weg wird durch eine vorsätzliche, unpassierbare Barriere (z.B. Zaun) blockiert
Zaun
Benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ohne Übergang / Zugang zur Straßenfläche und hemmt so die Fahrradnetzdurchlässigkeit
Verbindung zwischen Straße und Radweg fehlt
Radinfrastruktur nicht mit verzweigender Straßeninfrastruktur verbunden
Netzverbindung fehlt
Keine Verbindung zwischen Radinfrastruktur und Kreisverkehr
Kreisverkehranbindung fehlt
Radtrasse wird durch eine reine KFZ-Brücke unterbruchen, Fließverkehr birgt zudem ein erhöhtes Risiko
Kfz-Brücke ohne Radinfrastruktur
Nahezu unbenutzte Schienenwegtrassen bilden oft netzrelevante Beziehungen für den Radverkehr
Schienenwegbrücke ohne Rad/Fußweg
Die Netzanbindung an die Radinfrastruktur unterhalb einer Brücke wurde beim Bau des Brückenbauwerkes nicht berücksichtigt
Brücke unerreichbar
An einer netzrelevanten Position ist keine Querung des Gewässers möglich
Flussquerung fehlt
Das Terrain wird durch eine Straße geschnitten, ursprüngliches Niveau hat keine Wegebeziehung
Überführung fehlt
Radverkehr durch Infrastrukturschneise unterbrochen, keine Verbindung mit gegenüberliegender Seite
Infrastrukturschneise
Die ÖPNV-Haltestelle ist nicht an das Wegenetz des Quartiers angebunden
Haltestelle ohne Zuweg
Stillgelegte Bahntrasse verwildert, bietet jedoch attraktive Verbindung für den Fuß- und Radverkehr
Potentielle Bahnradwegtrasse
Eine netzrelevante Trasse weist einen unzureichenden Oberflächenbelag / Ausbau auf
Für Relevanz unzureichender Oberflächenbelag
Nicht hinreichend abgesenkte Bordsteinkante
Absenkung unzureichend
Die Radwegkante ist freigelegt oder unterspült
Radwegkante frei / brüchig
Wegebelag ist für Radverkehr zu uneben durch Wurzelaufwurf
Wurzelaufwurf
Asphalt endet, deutliche Verschlechterung der Fahrbahn
Asphalt endet
Wegebelag ist für Radverkehr zu uneben durch Schlaglöcher
Schlagloch
Das Natursteinpflaster stellt eine erhebliche Unebenheit für den Radverkehr da
Natursteinpflaster
Wegebelag ist für Radverkehr zu uneben durch steinigen Untergrund
Untergrund steinig
Gefahr durch Baumwurzeln in der Oberfläche
Freiliegende Baumwurzel
Querende Wegwasserrinne birgt Sturzrisiko
Querende Wasserrinnen
Sandweg/Trampelpfad ausgespült, ausgefahren, ausgesandet
ausgespült, ausgefahren, ausgesandet
Waldwege können zu erheblicher Versandung neigen und werden durch das Gewicht des KFZ-Verkehres unnutzbar
Piste neigt zur Starkversandung
Der Grad der Versandung der Radtrasse erschwert oder verhindert die Weiterfahrt
sandige Radtrasse
Landwirtschaftliche Wege können zu erheblicher Schlammbildung neigen
Weg neigt zu Schlammbildung
Trampelpfad um Umlaufsperre
Trampelpfad um Umlaufsperre
Der Netzknoten zeigt Abrundungen in Form eines Trampelpfades durch etablierte Abbiegewegbeziehungen
Abgerundet durch Trampelpfad
Ein Trampelpfad zeigt die Fußverkehrwegebeziehungen an einen Knotenpunkt
Trampelpfad zeigt Bedarf der Knotenpunktwege
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf des Furtwinkels für den Radverkehr
Trampelpfad zeigt Bedarf des Furtwinkels
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarfswinkel bzw. den Badarf eines Bypasses am Knotenpunkt
Trampelpfad zeigt Bedarfswinkel Knotenpunkt
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf einer Querungsfurt für den Fuß-/Radverkehr
Trampelpfad zeigt Bedarf einer Querungsfurt
Ein Trampelpfad (z.B. an einem Knotenpunkt, Beginn / Ende der Benutzungspflicht) zeigt den Bedarf einer Radweg-Straße-Verbindung
Trampelpfad - Radweg-Straße-Verbindung
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf eines Rad-/Fußweges parallel zur Straße
Trampelpfad zeigt Bedarf eines Rad-/Fußweges
Ein paralleler Trampelpfad entlang einer Natursteinpflasterstraße zeigt den Bedarf von erhöhten Wegekomfort
Natursteinpflaster - Paralleler Trampelpfad
Ein Trampelpfad zwischen Gebäuden zeigt eine fehlende Wegebeziehung
Trampelpfad zwischen Gebäuden
Ein Trampelpfad zwischen Grundstücken (und Straßenräumen) zeigt den Bedarf eines Durchstichs
Trampelpfad zeigt Bedarf eines Durchstichs
Eine bauliche Sackgasse wird durch einen Trampelpfad fortgesetzt
Sackgasse durch Trampelpfad fortgesetzt
Ein Trampelpfad zeigt die Wegesbeziehungen über eine Grünfläche
Trampelpfad - Wegesbeziehungen in der Fläche
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf einer weitläufigen Strecke über unbebaute Freiflächen / Böschungen oder Wälder
Trampelpfad - Bedarf weitläufiger Strecke
Ein Trampelpfad führt über eine vorsätzliche Barriere unterhalb der Schritthöhe
Trampelpfad über Wegbarriere
Ein Trampelpfad über ein terassiertes Gelände zeigt den Bedarf an Treppe / Rampe
Trampelpfad zeigt Bedarf an Treppe
Ein Trampelpfad neben einer Stufe / Treppe zeigt den Bedarf an Rampe
Trampelpfad zeigt Bedarf an Rampe
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf einer Unterführung
Trampelpfad zeigt Bedarf einer Unterführung
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf einer trocknen Wasserlaufquerung
Trampelpfad - Bedarf einer Wasserlaufbrücke
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf der Zaunentfernung
Trampelpfad zeigt Bedarf der Zaunentfernung
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf einer Bahnwegquerung
Trampelpfad Schienenwegquerung
Ein Trampelpfad zeigt den Bedarf der Anbindung einer Brücke an das Fuß-/Radwegenetz
Trampelpfad zeigt Bedarf der Brückennutzung
Ein "Singletrail"-Trampelfpad behindert die Durchlässigkeit für Lastenräder und Gegenverkehr
Trampelpfad SIngletrail
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